Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung
Leitsatz
1. Verweist eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf den jeweiligen Bundes-Angestelltentarifvertrag und die ihn ergänzenden Tarifverträge, werden infolge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung regelmäßig die an dessen Stelle tretenden Nachfolgetarifverträge erfasst.
2. Bei der ergänzenden Vertragsauslegung des Arbeitsvertrages eines Arztes kann, wenn die Tarifregelungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vereinbart worden sind, der TVöD/VKA dann Vertragsinhalt sein, wenn ein tarifungebundener Arbeitgeber die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes deshalb in Bezug genommen hat, um eine einheitliche, an einem Tarifwerk orientierte Regelung der Arbeitsbedingungen herbeizuführen.