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BSG Urteil v. - B 4 AS 142/11 R

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 1 S 2 SGB 10, § 41 Abs 1 SGB 10, § 86 SGG, § 80 VwVfG

(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - fehlender Erfolg des Widerspruchs - weder direkte noch analoge Anwendung des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 im Falle einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch)

Tatbestand

Streitig ist die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Vorverfahrens.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:190612UB4AS14211R0

Fundstelle(n):
OAAAE-16193

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