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FG Münster Urteil v. - 6 K 4728/09 E EFG 2012 S. 1764 Nr. 18

Gesetze: AO § 162 Abs 2

Einkünfteermittlung; Verfahren

Hinzuschätzung von Einkünften; Mitwirkungspflicht des Stpfl.

Leitsatz

1.Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht liegt insbesondere dann vor, wenn der Stpfl. Tatsachen, die ausschließlich oder überwiegend seiner Wissensspähre zugehören, nicht offenlegt. In diesem Fall ist keine Entscheidung nach Beweislastregeln zu treffen.

2. Für eine Schätzungsbefugnis des FA müssen weitere Umstände hinzukommen, die es nahelegen davon auszugehen, dass Kapitalbeträge tatsächlich zinsbringend angelegt worden sind.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1764 Nr. 18
StBW 2012 S. 922 Nr. 20
MAAAE-16415

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