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BAG Urteil v. - 6 AZR 682/10

Gesetze: § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 125 Abs 1 S 1 InsO, § 75 Abs 1 BetrVG, § 1360 BGB, § 1601 BGB, Art 6 Abs 1 UAbs 1 EGRL 78/2000, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG, § 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG

Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl - keine Diskriminierung durch Altersgruppenbildung

Leitsatz

Bei der einem Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO zugrunde liegenden Sozialauswahl kann sich die Berücksichtigung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern auf diejenigen beschränken, die aus der Lohnsteuerkarte entnommen werden können. Dagegen darf bei der einem solchen Interessenausgleich zugrunde liegenden Sozialauswahl jedenfalls die Verpflichtung zur Gewährung von Familienunterhalt an den mit dem Arbeitnehmer in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten gemäß § 1360 BGB nicht gänzlich außer Betracht bleiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2368 Nr. 38
DB 2012 S. 2348 Nr. 41
DB 2012 S. 8 Nr. 37
DStR 2013 S. 1840 Nr. 35
NJW 2012 S. 10 Nr. 41
ZIP 2012 S. 1927 Nr. 39
MAAAE-16454

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