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BGH Urteil v. - I ZR 202/10

Gesetze: § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG

Wettbewerbsverstoß durch Spitzenstellungswerbung im Internet-Auftritt einer Warenhausgruppe: Bestimmung des maßgeblichen Vergleichsmarktes - Marktführer Sport

Leitsatz

Marktführer Sport

Bei dem Verständnis des für die Spitzenstellung maßgeblichen Vergleichsmarkts zieht der durchschnittlich verständige Verkehrsteilnehmer erfahrungsgemäß die übrigen Marktteilnehmer nur insoweit in Betracht, als sie ihm in tatsächlicher Hinsicht mit dem die Spitzenstellung beanspruchenden Marktteilnehmer vergleichbar erscheinen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2253 Nr. 37
DB 2012 S. 7 Nr. 37
ZIP 2012 S. 5 Nr. 15
AAAAE-16458

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