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BSG Urteil v. - B 6 KA 19/11 R

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Verfahren der sachlich-rechnerischen Richtigstellung

Leitsatz

1. In Verfahren der sachlich-rechnerischen Richtigstellung ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten immer dann als notwendig anzusehen, wenn bloße Hinweise auf offensichtliche Fehler, Klarstellungen zum Abrechnungsverhalten oder rein medizinische Erläuterungen aus Sicht des Arztes nicht ausreichen, um das Widerspruchsverfahren mit Aussicht auf Erfolg zu führen, und dem Verfahren zumindest eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt.

2. Für die Beurteilung der Notwendigkeit der Zuziehung ist es ohne Bedeutung, ob der Bevollmächtigte den Widerspruch begründet hat oder dessen Tätigkeit für den Erfolg des Widerspruchs ursächlich ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:090512UB6KA1911R0

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 20 Nr. 23
UAAAE-16499

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