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BSG Urteil v. - B 2 U 31/11 R

Gesetze: § 8 Abs 1 SGB, § 11 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 11 Abs 1 Nr 3 SGB 7, § 56 Abs 1 SGB 7, § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare Unfallfolge - Ursachenzusammenhang - Theorie der wesentlichen Bedingung - psychische Erkrankung infolge einer objektiv nicht gebotenen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung - mittelgradige depressive Störung - Leistungsbeginn einer Verletztenrente

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger unter Anerkennung einer "mittelgradigen depressiven Störung" als Unfallfolge ab 1.3.1998 Verletztenrente nach einer MdE um 30 vH zu zahlen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:150512UB2U3111R0

Fundstelle(n):
NAAAE-16500

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