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BVerwG Urteil v. - 2 C 58/11

Gesetze: § 53 Abs 1 BeamtVG vom , § 53 Abs 7 BeamtVG vom , § 2 EStG, § 15 EStG, § 157 Abs 2 AO 1977

Erwerbswirtschaftliche Betätigung eines Ruhestandsbeamten; Anrechnung auf das Ruhegehalt; Ausgleich von Verlusten

Leitsatz

Für die Berechnung des Erwerbseinkommens nach § 53 BeamtVG ist die Summe der Gewinne und Verluste der in § 53 Abs. 7 BeamtVG benannten Einkunftsarten maßgeblich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAE-16508

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