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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 732/11

Der Kläger wendet sich gegen den Bescheid der Beklagten vom 11. Oktober 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Januar 2007, mit dem die Nicht-Anwendbarkeit des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) festgestellt worden ist.

Fundstelle(n):
BAAAE-16543

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