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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AY 4/11

Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten, die Kosten der stationären Behandlung der Beteiligten (im Folgenden: Patientin) in ihrer Klinik im Zeitraum 18. Februar 2008 bis 16. April 2008 in Höhe von 12.510,11 EUR zu übernehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAE-16559

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