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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 7 AS 988/11 ZVW

Der Kläger begehrt im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) höhere Kosten für Unterkunft und Heizung ab 1. Januar 2005 bis zum 31. Oktober 2005. Streitig ist nur noch die Höhe der Stromkosten für den Betrieb der Heizungspumpe.

Fundstelle(n):
VAAAE-16584

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