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BFH Beschluss v. - VI B 21/12

Gesetze: AO § 118, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Wiederholende Verfügung eines Verwaltungsakts kein neuer Verwaltungsakt

Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 336 Nr. 11
BFH/NV 2012 S. 1764 Nr. 11
QAAAE-16619

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