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BFH Beschluss v. - VIII B 51/11

Gesetze: EStG § 17, EStG § 20, FGO § 68, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, GG Art. 103, EStG § 2 Abs. 1

Objektive Beweislast bei Werbungskostenüberschuss aus Kapitalvermögen; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen eines in der mündlichen Verhandlung verweigerten Schriftsatznachlasses

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1780 Nr. 11
LAAAE-16625

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