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BFH Beschluss v. - IX B 138/11

Gesetze: EStG § 17, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Grundsätze der Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG sind geklärt; Verlust des Rügerechts durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1783 Nr. 11
VAAAE-16626

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