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FG Münster Urteil v. - 3 K 2039/10 Erb

Gesetze: ErbStG § 13a, ErbStG § 3 Abs 2 Nr 4

Erbschaftsteuer:

Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG, Abfindung Pflichtteilsberechtigter

Leitsatz

Erhält ein Pflichtteilsberechtigter vom Erben für den Verzicht auf den entstandenen Pflichtteil eine Abfindung in Form von Betriebsvermögen, können hierfür die Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG nicht gewährt werden.

Fundstelle(n):
ErbStB 2012 S. 326 Nr. 11
StBW 2012 S. 874 Nr. 19
FAAAE-17035

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