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FG Münster Urteil v. - 4 K 4172/09 G

Gesetze: GewStG a.F. § 8 Nr 1

Gewerbesteuer:

Saldierung von Dauerschuldzinsen mit Zinserträgen

Leitsatz

Dauerschuldzinsen können nicht mit Guthabenzinsen einer Festgeldanlage verrechnet werden, wenn die Darlehensvaluta bis zur Verwendung einem Festgeldkonto zugeführt wird.

Fundstelle(n):
AAAAE-17041

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