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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 13/12

Gesetze: FGO § 69, GKG § 52, GKG § 53

Kostenrecht: Streitwert im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Auch in Fällen, in denen der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in zeitlicher Hinsicht auf die Beendigung eines anderen, verfahrensrechtlich vorangeschritteneren Verfahrens beschränkt wird, ist der Streitwert mit 25 % des Streitwerts der Hauptsache anzusetzen.

Fundstelle(n):
OAAAE-17045

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