Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als
Dividende
Leitsatz
Zinsen auf das Eigenkapital
(„juro sobre o capital próprio”) nach Maßgabe der Brasilianischen
Gesetze Nr. 9.249/95 und Nr. 9.430/96 sind sowohl Gewinnanteile i.S.
des
§ 26 KStG 1999
und des
§ 9 Nr. 7
Satz 2 GewStG 1999 als auch —nach dem auch
insoweit maßgebenden deutschen Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
1997)— Dividenden i.S. von Art. 10
Abs. 1 und
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DBA-Brasilien. Als solche sind sie nach
Art. 24
Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DBA-Brasilien von
der Bemessungsgrundlage der deutschen Körperschaftsteuer auszunehmen. Die
Abziehbarkeit der geleisteten Vergütungen im Quellenstaat (hier in Brasilien)
ändert daran mangels eines allgemeinen abkommensrechtlichen Korrespondenzgebots
nichts.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2013 II Seite 111 DB 2012 S. 6 Nr. 38 DStR 2012 S. 6 Nr. 38 DAAAE-17173