Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 328 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3 vom
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten - Erfolg des Widerspruchs - Änderung einer vorläufigen Entscheidung über eine Leistungsbewilligung in eine endgültige Entscheidung durch Widerspruchsbescheid - ursächlicher Zusammenhang
Leitsatz
Der Widerspruch ist auch dann erfolgreich iS des § 63 Abs 1 SGB 10, wenn er sich gegen eine vorläufige Leistungsablehnung richtet und im Widerspruchsbescheid eine endgültige Leistungsbewilligung erfolgt (Anschluss an = SozR 4-1300 § 63 Nr 16).