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BSG Urteil v. - B 11 AL 23/10 R

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 328 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3 vom

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten - Erfolg des Widerspruchs - Änderung einer vorläufigen Entscheidung über eine Leistungsbewilligung in eine endgültige Entscheidung durch Widerspruchsbescheid - ursächlicher Zusammenhang

Leitsatz

Der Widerspruch ist auch dann erfolgreich iS des § 63 Abs 1 SGB 10, wenn er sich gegen eine vorläufige Leistungsablehnung richtet und im Widerspruchsbescheid eine endgültige Leistungsbewilligung erfolgt (Anschluss an = SozR 4-1300 § 63 Nr 16).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:020512UB11AL2310R0

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 7 Nr. 4
HAAAE-17231

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