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BSG Urteil v. - B 6 KA 33/11 R

Gesetze: § 71 Abs 2 SGB 5, § 71 Abs 3 SGB 5, § 83 Abs 1 S 1 SGB 5, § 85 Abs 2 SGB 5, § 85 Abs 3 SGB 5, Art 2 § 1 S 1 Nr 1 ArztWohnortG, Art 2 § 1 S 1 Nr 2 ArztWohnortG

Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Gesamtvergütung - Anspruch einer Krankenkasse auf teilweise Erstattung nur bei Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vergütungsregelung - Voraussetzung eines qualifizierten Rechtsverstoßes - offensichtliche Missachtung eines eindeutigen strikt-verbindlichen Verbots - kein Rechtsverstoß bei verschiedenen Auslegungen der Rechtsgrundlage der Vergütungsvereinbarung

Leitsatz

1. Der Anspruch einer Krankenkasse auf teilweise Erstattung der gezahlten Gesamtvergütung kann nur bei Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vergütungsregelung bestehen. Dies setzt einen qualifizierten Rechtsverstoß voraus, dh die offensichtliche Missachtung eines eindeutigen strikt-verbindlichen Verbots (stRspr des Senats).

2. Ein qualifizierter Rechtsverstoß ist nicht gegeben, wenn verschiedene Auslegungen der Rechtsgrundlage der Vergütungsvereinbarung in Betracht kommen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:270612UB6KA3311R0

Fundstelle(n):
VAAAE-17235

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