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BGH Urteil v. - II ZR 241/10

Gesetze: § 242 BGB, § 42 Abs 1 LAnpG 1990

Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in eine GmbH & Co. KG: Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens; Heilung der fehlgeschlagenen Umstrukturierung durch Nachtragsvereinbarung

Leitsatz

1. Der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kann einem Anspruch aus Eigentum regelmäßig nicht entgegengehalten werden.

2. Die Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft können aus gesellschafterlicher Treuepflicht verpflichtet sein, einer Nachtragsvereinbarung zuzustimmen, mit der die nach dem LwAnpG 1990 gescheiterte Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft geheilt werden kann (Fortführung von , ZIP 2004, 2186, 2187; Beschluss vom , BLw 4/08, ZIP 2009, 264 Rn. 33 ff.).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2125 Nr. 35
DB 2012 S. 6 Nr. 35
WM 2012 S. 1686 Nr. 35
ZIP 2012 S. 1912 Nr. 39
UAAAE-17646

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