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BGH Beschluss v. - IX ZR 210/11

Gesetze: § 81 Abs 1 S 1 InsO, § 82 InsO, § 407 Abs 1 BGB, § 408 Abs 1 BGB, § 409 Abs 1 BGB

Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung durch den Schuldner und Leistung des Drittschuldners an den Scheinzessionar

Leitsatz

Tritt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Erlass eines vorläufigen Verfügungsverbots eine ihm zustehende Forderung an einen anderen ab, wird der Drittschuldner durch die Zahlung an den Scheinzessionar nicht von seiner Verbindlichkeit befreit.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 1808 Nr. 32
DStR 2012 S. 12 Nr. 39
DStR 2012 S. 1971 Nr. 39
NJW-RR 2012 S. 1130 Nr. 18
WM 2012 S. 1553 Nr. 32
ZIP 2012 S. 1565 Nr. 32
ZIP 2012 S. 5 Nr. 31
HAAAE-17672

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