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BGH Beschluss v. - VII ZR 155/10

Gesetze: § 212 Abs 1 Nr 1 BGB, § 634a BGB

Hemmung der Verjährung durch Anerkenntnis bei Mängelbeseitigung

Leitsatz

Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 6 Nr. 41
WM 2013 S. 1525 Nr. 32
MAAAE-17721

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