Gesetze: § 6 Abs 1 Nr 1 Halbs 1 SGB 5 vom , § 6 Abs 9 S 1 SGB 5 vom , § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 1 Nr 3 Buchst a GKV-WSG, Art 1 Nr 3 Buchst e GKV-WSG
(Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - Abgrenzung - Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 6 Abs 9 SGB 5 - Beschränkung der Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung ist verfassungsgemäß)
Leitsatz
Der Bestandsschutz für Arbeiter und Angestellte, die am wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat krankenversichert waren, gilt ausschließlich für den Fall, dass die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des Inkrafttretens verschärfter Voraussetzungen an diesem Tage entfallen wäre.