Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben
Leitsatz
1. Im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 ist zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen für wesentliche Betriebsgrundlagen noch zu eröffnender Betriebe nicht zwingend eine verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts bis zum Ende des Jahres, für das der Abzug geltend gemacht wird, erforderlich. Es sind auch andere geeignete (und objektiv belegbare) Indizien zuzulassen. 2. Allein die Feststellung, ein Zeuge habe etwas glaubhaft bestätigt, erfüllt das Gebot der Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung zumindest dann nicht, wenn der Zeuge aufgrund eines Näheverhältnisses zu einem der Beteiligten möglicherweise befangen sein könnte. Das Gericht hat dann im Rahmen seiner Beweiswürdigung auch die Gründe darzustellen, die für seine Überzeugung über die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage leitend gewesen sind. 3. Vergleichbar .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1778 Nr. 11 QAAAE-18012