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BMF - IV D 2 – S 7100/08/10004: 004 BStBl 2012 I S. 947

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Einzweckguthabenkarten in der Telekommunikation;
Auswirkungen des

Mit , BStBl 2012 II Seite 756, hat der EuGH entschieden, dass ein Telefonanbieter, der an einen Vertriebshändler Telefonkarten verkauft, die alle notwendigen Informationen zur Tätigung internationaler Anrufe über die von diesem Anbieter zur Verfügung gestellte Infrastruktur enthalten und die der Vertriebshändler im eigenen Namen und für eigene Rechnung entweder unmittelbar oder über andere Unternehmer – wie Großoder Einzelhändler – an Endnutzer weiterverkauft, eine entgeltliche Telekommunikationsdienstleistung an den Vertriebshändler erbringt. In dem entschiedenen Fall konnte der Leistungsempfänger das Guthaben ausschließlich für Telefongespräche nutzen. Eine Verwendung des Guthabens für andere Leistungen war technisch ausgeschlossen. Der betreffende Anbieter erbringt keine zweite entgeltliche Dienstleistung an den Endnutzer, wenn dieser, nachdem er die Telefonkarte erworben hat, von dem Recht Gebrauch macht, mit Hilfe der Informationen auf der Karte Anrufe zu tätigen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Einzweckguthabe...

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