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BAG Beschluss v. - 1 ABR 11/11

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, § 42 BetrVG, § 43 BetrVG, § 46 BetrVG, § 93 Abs 2 ArbGG, § 65 ArbGG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO

Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition - Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

Leitsatz

Verlangt eine nicht tariffähige Arbeitnehmerkoalition zu Zwecken der Mitgliederwerbung Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung, ist ein solcher Anspruch gegen den Arbeitgeber und nicht gegen den Betriebsrat zu richten. Das gilt unabhängig davon, ob die Betriebsversammlung im Betrieb oder außerhalb stattfindet.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2560 Nr. 41
DB 2012 S. 2351 Nr. 41
NJW 2012 S. 3325 Nr. 45
NJW 2012 S. 8 Nr. 43
CAAAE-18154

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