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BGH Urteil v. - X ZR 138/11

Gesetze: Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004

Fluggastrechte bei Flugannulierung: Ausschlussgrund der außergewöhnlichen Umstände bei drohendem Pilotenstreik

Leitsatz

1. Ruft eine Gewerkschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung die Piloten eines Luftverkehrsunternehmens zur Arbeitsniederlegung auf, kann dies außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechtsverordnung zur Folge haben.

2. Das Luftverkehrsunternehmen ist in diesem Fall davon befreit, Ausgleichszahlungen für die Annullierung derjenigen Flüge zu leisten, die es absagt, um den Flugplan an die zu erwartenden Auswirkungen des Streikaufrufs anzupassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 16 Nr. 34
NJW 2012 S. 8 Nr. 44
NJW 2013 S. 374 Nr. 6
RIW 2012 S. 801 Nr. 11
WM 2012 S. 2028 Nr. 42
HAAAE-18187

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