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BGH Urteil v. - VII ZR 242/11

Gesetze: § 242 BGB, § 410 BGB

Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln: Ausschluss eines Leistungsverweigerungsrechts des Schuldners

Leitsatz

Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2445 Nr. 40
NJW 2012 S. 3426 Nr. 47
WM 2013 S. 1526 Nr. 32
ZIP 2012 S. 2213 Nr. 45
ZIP 2012 S. 5 Nr. 41
YAAAE-18190

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