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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 1 KR 18/10

Streitig ist die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung von Auskunft über Leistungs- und Abrechnungsvorgänge durch Vorlage von Kundenunterlagen und -daten. Die Klägerin nimmt den Beklagten im Wege der Stufenklage in Anspruch und begehrt nach Auskunftserteilung die Erstattung ggfs. überzahlter Rechnungsbeträge.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IAAAE-18434

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