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BGH Beschluss v. - I ZB 22/11

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Markenanmeldung: Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Starsat" - Starsat

Leitsatz

Starsat

Das unter anderem für "Geräte zum Senden, Empfangen, Übertragen und (zur) Wiedergabe von Ton, Bild und Dateien" angemeldete Zeichen "Starsat" erschöpft sich nicht in einer Bezeichnung, die in sprachüblicher Weise auf die Qualität der beanspruchten Waren hinweist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAE-18996

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