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BGH Urteil v. - I ZR 22/11

Gesetze: § 4 Nr 9 Buchst a UWG

Wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung: Schutzfähigkeit einer Sachgesamtheit bestehend aus einem Erzeugnis und den mit ihm funktional zusammenhängenden Zubehörteilen

Tatbestand

Die Beklagte und Widerklägerin (im Folgenden: Widerklägerin) nimmt die Kläger und Widerbeklagten (im Folgenden: Widerbeklagte) aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz in Anspruch.

Fundstelle(n):
FAAAE-19070

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