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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 13 AS 3565/12 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen stellt das Datum der Antragstellung die maßgebliche Zäsur dar. Dabei ist eine tageweise Berücksichtigung ohne weitere Unterteilung nach der tatsächlichen zeitlichen Abfolge von Zufluss und Antragstellung innerhalb des maßgeblichen Tages geboten (Tagesprinzip).

Fundstelle(n):
RAAAE-19173

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