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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 452/11

Der Kläger begehrt die Übernahme von Kosten für den Umbau seines Badezimmers, für den Einbau einer Rampe vom Gehweg auf die Straße sowie für die Errichtung eines überdachten und abschließbaren Stellplatzes für einen Elektrorollstuhl.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAE-19190

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