Sachaufklärungspflicht des FG; lückenhafte Beweiswürdigung als
materiell-rechtlicher Fehler oder als Verfahrensmangel; Rückstellung für
hinterzogene Betriebssteuern; Auskunftsverweigerungsrecht des nahen Angehörigen
bei Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Leitsatz
1. Unter Ausforschungsbeweis sind Beweisermittlungsanträge zu
verstehen, die so unbestimmt sind, dass erst die Beweiserhebung selbst die
entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, zu denen
dann in einem weiteren Schritt der eigentliche Beweis zu erheben ist. Da
derartige Ausforschungsbeweisanträge, selbst wenn sie von einem Beteiligten
ausdrücklich gestellt werden, das Finanzgericht (FG) regelmäßig nicht zu einer
Beweisaufnahme zwingen, kann ein FG im Allgemeinen erst recht nicht von Amts
wegen verpflichtet sein, solche Ausforschungsermittlungen
durchzuführen. 2. Die Zulässigkeit der Bildung einer
Rückstellung für hinterzogene Steuern hängt nicht vom Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung, sondern von dem zum jeweiligen Bilanzstichtag gegebenen Grad
der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
ab.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 1016 Nr. 22 GAAAE-19288