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BFH Beschluss v. - XI B 129/11

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 6, FGO § 119 Nr. 3, ZPO § 227 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1

Antrag auf Terminsverlegung wegen erheblicher Gründe; bei Zweifeln am Vorliegen des behaupteten Verhinderungsgrundes muss das Gericht die Glaubhaftmachung verlangen

Fundstelle(n):
HAAAE-19292

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