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BFH Beschluss v. - XI B 87/11

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 47 Abs. 1, FGO § 65 Abs. 1, BGB § 133

Anforderung an die Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts und der Einspruchsentscheidung in der Klageschrift

Fundstelle(n):
RAAAE-19293

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