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Oberfinanzdirektion Magdeburg - S 1980 – 36 – St 214

Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG

Mit Beschluss des , wurde dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die pauschale Besteuerung von Erträgen aus so genannten ‚intransparenten‘ (inländischen und ausländischen) Investmentfonds nach § 6 InvStG gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 56 EG) verstößt, weil sie eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 58 Abs. 3 EG) darstelle. Das Verfahren wird beim EuGH unter dem Az. C 326/12 geführt.

Zudem ist die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Anteilen an intransparentem Investmentvermögen nach § 6 InvStG ebenfalls Gegenstand eines Revisionsverfahrens beim BFH – Az. VIII R 27/12 (vorausgehend Urteil des ).

Soweit Rechtsbehelfsverfahren mit den Revisionsverfahren vergleichbar sind, ruhen diese insoweit kraft Gesetzes (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO), wenn der Einspruchsführer seinen Einspruch hierauf stützt.

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