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BFH Beschluss v. - IX B 56/12

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Verwirklichung des objektiven Tatbestands des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

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Fundstelle(n):
TAAAE-19317

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