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Überlassung eines PKW durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ist in den ( BStBl I S. 864) und vom ( BStBl I S. 1326) geregelt. Ergänzend gilt bei der Überlassung eines PKW durch eine Kapital- oder Personengesellschaft an ihre(n) Gesellschafter-Geschäftsführer Folgendes:
1. Selbständigkeit natürlicher Personen als Gesellschafter-Geschäftsführer
Natürliche Personen können als Gesellschafter-Geschäftsführer sowohl gegenüber einer Kapitalgesellschaft, als auch gegenüber einer Personengesellschaft selbständig oder nichtselbständig tätig werden (vgl. Abschn. 2.2 Abs. 2 UStAE). Entscheidend ist stets das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall, wobei auf das Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer, mithin auf die Vereinbarungen, die der Geschäftsführung zugrunde liegen, abzustellen ist. Merkmale, die für die Abgrenzung heranzuziehen sind, ergeben sich insbesondere aus H 19.0 (Allgemeines) LStH 2011. Auf die —, (BStBl 2011 II S. 433) und —, (BStBl II S. 730) weise ich hin.