Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen
Leitsatz
1. Einem Unternehmen, das kein
Luftfahrtunternehmen ist, und ein eigenes Flugzeug flugbereit, versichert und
vollgetankt nebst einem Piloten anderen Unternehmen im Rahmen eines
Chartervertrags für beliebige Flüge im Werkflugverkehr zur Verfügung stellt,
steht für das auf diesen Flügen verbrauchte Mineralöl kein Anspruch auf
Befreiung von der Mineralölsteuer zu.
2. Eine Mineralölsteuerentlastung
kommt nicht in Betracht, weil das Unternehmen selbst keine
Luftfahrt-Dienstleistungen erbringt und nicht Verwender des Mineralöls ist.
Verwender ist der Charterer, der während des Charterzeitraums die
Sachherrschaft über das Flugzeug ausübt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1908 Nr. 11 DStR 2012 S. 10 Nr. 41 DStRE 2012 S. 1343 Nr. 21 HFR 2012 S. 1273 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 182 StBW 2012 S. 965 Nr. 21 NAAAE-19332