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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 6 V 51/12

Gesetze: AO § 69, AO § 35, HGB § 49

Abgabenordnung: Haftung eines Prokuristen

Leitsatz

Der Prokurist kann als Haftender nur in Anspruch genommen werden, wenn zu seinem Pflichtkreis auch die Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten des Geschäftsherrn gehört oder wenn er tatsächlich die steuerlichen Angelegenheiten erledigt.

Fundstelle(n):
QAAAE-19707

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