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BAG Urteil v. - 8 AZR 243/11

Gesetze: § 613a Abs 1 BGB

Betriebsübergang - Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals

Tatbestand

Die Parteien streiten noch darüber, ob die Beklagte zu 2. (im Folgenden nur: Beklagte) verpflichtet ist, den Kläger weiterzubeschäftigen, weil dessen Arbeitsverhältnis im Wege eines Betriebsübergangs auf sie übergegangen ist.

Fundstelle(n):
CAAAE-19768

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