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BGH Urteil v. - IX ZR 96/10

Gesetze: § 51b BRAO

Sekundärhaftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage

Leitsatz

Die unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage einer Mandantenakte stellt keinen Anlass dar, der die Sekundärhaftung nach altem Verjährungsrecht auszulösen vermag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 6 Nr. 42
NJW 2012 S. 8 Nr. 44
NJW-RR 2013 S. 111 Nr. 2
WM 2012 S. 2106 Nr. 44
NAAAE-19773

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