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BGH Urteil v. - VII ZR 72/10

Gesetze: § 249 Abs 1 BGB, § 273 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 320 BGB, § 5 Nr 4 VOB B, § 6 Nr 6 S 1 VOB B

Werklohnanspruch des Nachunternehmers: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers bei zur gerichtlichen Klärung eines Vertragsstrafenanspruchs des Bestellers wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung

Leitsatz

Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung geltend macht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 3371 Nr. 46
NJW 2012 S. 8 Nr. 44
WM 2013 S. 1527 Nr. 32
EAAAE-19789

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