Werklohnanspruch des Nachunternehmers: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers bei zur gerichtlichen Klärung eines Vertragsstrafenanspruchs des Bestellers wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung
Leitsatz
Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung geltend macht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2012 S. 3371 Nr. 46 NJW 2012 S. 8 Nr. 44 WM 2013 S. 1527 Nr. 32 EAAAE-19789