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BGH Urteil v. - VI ZR 238/11

Gesetze: § 134 BGB, § 398 BGB, § 5 Abs 1 S 2 RDG

Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Einziehung abgetretener Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen

Tatbestand

Der Kläger, Inhaber einer Autovermietung, verlangt von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht des Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom 5. November 2009. Alleiniger Unfallverursacher war ein Versicherungsnehmer der Beklagten, deren alleinige Haftung dem Grunde nach zwischen den Parteien unstreitig ist.

Fundstelle(n):
FAAAE-19793

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