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BFH Urteil v. - X R 43/10

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 24a, AEUV Art. 63, AEUV Art. 216 Abs. 2, AEUV Art. 21, EG Art. 18, EG Art. 49, EG Art. 50

Kein Sonderausgabenabzug für die Zahlung von Schulgeld an eine schweizerische Privatschule; kein Anspruch auf Gleichbehandlung aufgrund des Freizügigkeitsabkommens und EWR-Abkommens

Leitsatz

1. Das an eine schweizerische Privatschule gezahlte Schulgeld kann weder aufgrund einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG noch aufgrund des § 52 Abs. 24a EStG n.F. i.V.m. dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz vom steuerlich berücksichtigt werden.
2. Von den Grundfreiheiten des EG-Rechts ist nur die Kapitalverkehrsfreiheit auch im Verhältnis zu Drittstaaten anwendbar.

Fundstelle(n):
HFR 2013 S. 19 Nr. 1
IWB-Kurznachricht Nr. 22/2012 S. 810
StBW 2012 S. 1109 Nr. 24
RAAAE-19912

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