Kein Sonderausgabenabzug für die Zahlung von Schulgeld an eine
schweizerische Privatschule; kein Anspruch auf Gleichbehandlung aufgrund des
Freizügigkeitsabkommens und
EWR-Abkommens
Leitsatz
1. Das an eine schweizerische Privatschule gezahlte Schulgeld kann
weder aufgrund einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des
§ 10 Abs. 1 Nr. 9
EStG noch aufgrund des
§ 52 Abs. 24a EStG
n.F. i.V.m. dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der
EG und ihren Mitgliedstaaten und der
Schweiz vom steuerlich berücksichtigt werden. 2. Von
den Grundfreiheiten des
EG-Rechts ist nur die
Kapitalverkehrsfreiheit auch im Verhältnis zu Drittstaaten
anwendbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HFR 2013 S. 19 Nr. 1 IWB-Kurznachricht Nr. 22/2012 S. 810 StBW 2012 S. 1109 Nr. 24 RAAAE-19912