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BFH Urteil v. - V R 58/10

Gesetze: FGO § 40 Abs. 1, FGO § 44 Abs. 1, FGO § 45 Abs. 1, FGO § 46 Abs. 1, AO § 155 Abs. 4, AO § 171 Abs. 3, AO § 347,EStG § 63

Bindung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Bescheides; Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen

Leitsatz

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bindet die Ablehnung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nur bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Bescheides bzw. der Einspruchsentscheidung (vgl. ; ). Daraus ergibt sich zugleich, dass sich eine gegen einen Aufhebungsbescheid gerichtete Klage in der Hauptsache erledigt, wenn während des finanzgerichtlichen Verfahrens der Aufhebungsbescheid aufgehoben und Kindergeld bis zu dem Monat der Einspruchsentscheidung bewilligt wird.

Fundstelle(n):
GAAAE-19920

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