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BFH Urteil v. - IX R 29/11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 421

Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Dient ein vom Nichteigentümer-Ehegatten aufgenommenes Darlehen der Finanzierung einer vermieteten Immobilie des Eigentümer-Ehegatten, sind die darauf beruhenden Zinsen in vollem Umfang als für Rechnung des Eigentümer-Ehegatten aufgewendet anzusehen und als Werbungskosten abziehbar, wenn dieser die gesamtschuldnerische Mithaftung i.S. des § 421 BGB für das Darlehen übernommen hat.

Fundstelle(n):
HFR 2012 S. 1253 Nr. 12
KÖSDI 2013 S. 18201 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2012 S. 3435
PAAAE-19930

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