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FG München Urteil v. - 7 K 3862/10

Gesetze: AO § 256, AO § 257, AO § 47, AO § 218 Abs. 2

Einwendungen gegen zu vollstreckenden Verwaltungsakte

Einwand des Erlöschens des zu vollstreckenden Verwaltungsakte

Leitsatz

1. Mit einer Klage gegen Vollstreckungsmaßnahmen des FA können Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Verwaltungsakte nicht geltend gemacht werden (§ 256 AO).

2. Einwendungen, die zu vollstreckenden Steueransprüche seien erloschen, sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens im Abrechnungsverfahren (§ 218 Abs. 2 AO) zu verfolgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAE-20101

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